Rechtsprechung
RG, 11.02.1927 - II 129/26 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Frage der gesetzlichen Vertretung der offenen Handelsgesellschaft in Liquidation in einem Rechtsstreit, den einer der nur in Gemeinschaft vertretungsberechtigten Gesellschafter-Liquidatoren gegen die Liquidationsgesellschaft führt.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offene Handelsgesellschaft in Liquidation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 116, 116
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 18 WF 183/15
Unterlassungsantrag minderjähriger Kinder gegen einen mitsorgeberechtigten …
Für Gesamtvertretung gilt der Grundsatz, dass bei rechtlicher Verhinderung eines von zwei Gesamtvertretern auch der andere - infolge der Begrenzung seiner Vertretungsmacht auf die Gesamtvertretung - nicht wirksam handeln kann (RGZ 103, 417 ff; 116, 116, 117;… Staudinger/ Peschel-Gutzeit (2015) BGB § 1629, Rn. 315;… Palandt/Götz, BGB, 75. Auflage 2016, § 1629 Rn. 14). - BGH, 25.05.1964 - II ZR 42/62
Alleinvertretungsbefugnis des verbleibenden persönlich haftenden Gesellschafters
Fällt also ein Gesamtvertreter fort, so erhält nicht etwa der andere Gesellschafter, der mit ihm zusammen vertretungsberechtigt war, Alleinvertretungsmacht; denn ein solcher Zuwachs an Vertretungsmacht läge im Zweifel nicht im Sinne des Gesellschaftsvertrages, der die Einzelvertretung gerade ausgeschlossen hat (…Hueck, Das Recht der offenen Handelsgesellschaft 2. Aufl. S. 181 f; Fischer NJW 1959, 1057, 1061; RGZ 116, 116; 103, 417). - OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02
Zur Frage der Vertretung einer KG in Liquidation sowie zu den Voraussetzungen für …
Soweit in der Rechtsprechung die gerichtliche Vertretung der Gesellschaft im Passivprozeß gegen einen Gesellschafter durch den anderen Gesellschafter anerkannt worden ist, beruht dies darauf, daß der Gesellschafter und Prozeßgegner den anderen Gesellschafter zur Vertretung ermächtigt hat (RGZ 116, 116, 117; BGH WM 1964, 740, 741) Vorliegend fehlt es an einer solchen Ermächtigung im Sinne des § 150 Abs. 2 S. 2 HGB durch die früheren Kommanditisten Georg und Gisberg K. - BGH, 12.10.1959 - II ZR 237/57
Kündigung eines Lizenzvertrags aus wichtigem Grund - Nichtabführung von …
Auch aus Rechtsgründen kann nicht allgemein die Folgerung gezogen werden, daß in den Fällen, in denen bei Gesamtgeschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis ein Gesellschafter ausgeschlossen ist oder entgegen den Erfordernissen des Geschäftsinteresses seine Mitwirkung versagt, die anderen Gesellschafter oder der allein verbleibende Gesellschafter als ermächtigt zu gelten hätten, die den Gesellschaftsinteressen entsprechende Rechtshandlung für alle Gesellschafter vorzunehmen (RGZ 47, 16, 18; 103, 417; 116, 116, 117;… 162, 370, 376, Palandt-Gramm, BGB 18. Aufl. § 714 Anm. 2;… Staudinger-Geiler-Keßler, BGB 11. Aufl. § 709 Anm. 26; § 714 Anm. 14; Weipert, RGRK HGB § 117 Anm. 26; Staub-Pinner, HGB § 117 Anm. 4;… RGRK BGB 11. Aufl. § 714 Anm. 4;… Hueck, OHG 2. Aufl. § 10 VII 9 S. 97; Fischer, NJW 1959, 1057, 1061).